Bootsvorschriften auf dem Bohinjer See
Startseite > Bootsvorschriften auf dem Bohinjer See
Regeln, Genehmigungen und Richtlinien
Genießen Sie Bohinjs unberührte Gewässer verantwortungsbewusst
Erkunden Sie den Bohinjer See und den Fluss Sava Bohinjka mit nicht motorisierten Booten bis zu 8 m. Nutzen Sie die ausgewiesenen Ein-/Ausstiegspunkte und Anlegestellen und stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Genehmigung haben. Bootfahren unterstützt den Naturschutz und bietet unvergessliche Erlebnisse im Nationalpark Triglav.
Der Bohinjer See stellt zusammen mit der Sava Bohinjka und ihren Zuflüssen ein einzigartiges Wassersystem dar, weshalb die Republik Slowenien beschlossen hat, den Bohinjer See zu einem Naturwert von nationaler Bedeutung zu erklären, und das Gesetz zum Nationalpark Triglav sieht die strengsten Schutzmaßnahmen für den See vor, da seine Ufer in der ersten und zweiten Schutzzone liegen.
Ein ähnlicher Schutz gilt für die Sava Bohinjka und die meisten ihrer Zuflüsse – alles mit dem Ziel, dieses unberührte Wassersystem für zukünftige Generationen zu bewahren.
Die Bootsordnung gilt für alle Arten von Wasserfahrzeugen (einschließlich Stand-Up-Paddleboards – SUP).
Für andere Sportwasserfahrzeuge wie Kiteboote, Surfbretter, Hydrospeed-Boote, Schlauchboote bis zu 2 m Länge und ähnliche Boote sind die Nutzung von Ein-/Ausstiegspunkten und der Erwerb einer Genehmigung nicht erforderlich.
Im Badewasserbereich des Bohinjer Sees, der 100 m vom Ufer entfernt ist, ist das Bootfahren nicht gestattet, außer zu/von Ein-/Ausstiegspunkten oder Häfen.
Alle Aktivitäten im, auf und um den See und den Fluss Sava Bohinjka und seine Nebenflüsse erfolgen auf eigene Gefahr.
Wir empfehlen Ihnen, sich von erfahrenen und qualifizierten lokalen Führern begleiten zu lassen.
Der Eintritt in den Bohinjer See und den Fluss Sava Bohinjka ist nur an Ein-/Ausstiegspunkten und Häfen gestattet.
Bohinjer See
- Die Schifffahrt ist das ganze Jahr über gestattet.
- Anlandungen und vorübergehendes Anlegen außerhalb der festgelegten Anlegestellen sind nur zwischen 8 und 20 Uhr gestattet.
Fluss Sava Bohinjka
- Die Schifffahrt auf dem Fluss Sava Bohinja ist vom 1. April bis 31. Oktober gestattet.
- April und Oktober von 10 bis 17 Uhr.
- Mai und September von 10 bis 18 Uhr.
- Juni bis August von 9 bis 19 Uhr.
Genehmigungen
- Die Genehmigung gilt für ein Boot, muss am Boot angebracht sein und ist nicht übertragbar.
- Im Badebereich des Bohinjer Sees, der 100 m vom Ufer entfernt ist, ist das Bootfahren nicht gestattet, außer zu/von Ein-/Ausstiegspunkten oder Häfen.
Gebühren für die Nutzung der Ein-/Ausstiegspunkte:
- täglich 2 EUR
- wöchentlich 5 EUR
- 30 Tage 10 EUR
- 60 Tage 15 EUR
- jährlich 20 EUR
Verordnung zur Bootsregelung in der Gemeinde Bohinj
Die Gemeinde Bohinj hat begonnen, Wasserquellen planmäßig zu schützen, aber gleichzeitig mit dem Wunsch, allen, die dieses Wassersystem im Herzen des Nationalparks aktiv nutzen möchten, dies auf geordnete und sichere Weise und mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Umwelt zu ermöglichen.
Entlang des Sees und der Sava Bohinjka wurde ein System von Ein-/Ausstiegspunkten mit der gesamten erforderlichen Infrastruktur wie Umkleidekabinen, Bänken, Luftpaddeln für Stand-Up-Paddleboards (SUP) usw. eingerichtet.
Ihr Beitrag zur Nutzung des Ein-/Ausstiegspunkts ist ein Beitrag zu einer geordneten und sicheren Aktivität. Vor allem ist es ein Beitrag zum Schutz der Natur, die uns unsere Vorfahren hinterlassen haben und die wir für die Nachwelt bewahren müssen.
Sie können das Dekret unter diesem Link lesen.
Wichtiger Hinweis
Die Gemeinde Bohinj hat eine Verordnung erlassen, die für die Saison 2023 eine vorübergehende Schifffahrtsregelung auf dem Fluss Sava Bohinjka festlegt:
Aufgrund des Baus des Radwegs und der Behinderung des Zugangs zu den Ein-/Ausstiegspunkten sind die folgenden Ein-/Ausstiegspunkte auf der Sava Bohinjka geschlossen:
- Bitnje in der Nähe der Eisenbahnbrücke (Ausstiegspunkt Nr. 12)
- Soteska – Doppelbrücke (Ausstiegspunkt 13)
- Soteska – beim Kraftwerk (Ausstiegspunkt Nr. 14)
Der LETZTE AUSSTIEGSPUNKT, an dem Sie den Fluss verlassen können, ist:
- Bohinjska Bistrica – an der Straßenbrücke (Ausstiegspunkt Nr. 11)
(für eine bessere Darstellung siehe die Karte unten)
Anlegestellen am Bohinjer See
- Die Schifffahrt ist das ganze Jahr über erlaubt (mit Schiffen bis zu 8 m Länge).
- Die Nutzung von motorbetriebenen Schiffen ist verboten (mit Ausnahme von Trainingsaktivitäten von Organisationen, die für den Bootssport registriert sind).
- Der Zugang zum See ist nur an Ein-/Ausfahrtspunkten und Anlegestellen erlaubt.
- Vorübergehendes Anlegen und Andocken außerhalb von Häfen ist zwischen 8:00 und 20:00 Uhr erlaubt.
- Zwischen 20:00 und 8:00 Uhr muss das Schiff sicher an den Anlegestellen vertäut oder an dafür vorgesehenen Stellen in den Anlegestellen gelagert werden.
- Den Anweisungen des Anlegestellenbetreibers und den Anlegestellenregeln folgen.
Anlegeregeln
Im Anlegeplatz und am Ufer innerhalb des Hafengebiets ist Folgendes verboten:
- Wasserfahrzeuge außerhalb der für das Anlegen und Lagern von Wasserfahrzeugen vorgesehenen Plätze abzustellen.
- Wasserfahrzeuge an Objekten festzumachen, die nicht zum Anlegen vorgesehen sind.
- Objekte oder Markierungen, die der Navigationsregelung dienen, absichtlich zu verlegen, zu ersetzen, zu entfernen oder zu beschädigen.
- Anlegeplätze für gesunkene und gestrandete Wasserfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge zu verwenden, die in irgendeiner Weise für die Navigation nicht betriebsbereit sind.
- Für Wasserfahrzeuge und schwimmende Objekte den öffentlichen Verkehr am Anlegeplatz zu behindern.
- Schwimmen und Angeln.
Anlegegenehmigungen
- Die Genehmigung gilt für ein Wasserfahrzeug zur Nutzung des Anlegeplatzes.
- Die Genehmigung gilt auch für die Nutzung der Ein-/Ausfahrtspunkte am Bohinjer See und am Fluss Sava Bohinjka.
- Die Genehmigung muss am Wasserfahrzeug angebracht sein und ist nicht übertragbar.
Gebühren für die Nutzung der Liegeplätze Pod Skalco – pro Schiff:
- täglich 12 EUR
- wöchentlich 20 EUR
- 30 Tage 60 EUR
- 60 Tage 90 EUR
- jährlich 120 EUR
- Für das Anlegen an Bojen und die Lagerung am Liegeplatz (Trockenliegeplatz) wird eine Gebühr von 50 % erhoben.
PDF-Broschüre Bootsordnung in Bohinj Hier ansehen
Verkaufsstellen für Genehmigungen
Center TNP Bohinj
Stara Fužina 37–38
4265 Bohinjsko jezero
https://www.tnp.si/en/
Penzion Rožič
Ribčev Laz 42
4265 Bohinjsko Jezero
https://www.pensionrozic-bohinj.com/
Alpinsport d.o.o.
Ribčev Laz 53
4265 Bohinjsko jezero
https://www.alpinsport.si/
Info center Bohinj
Ribčev Laz 48
4265 Bohinjsko jezero
https://tdbohinj.si/
Boathouse Izi
Stara Fužina 10
4265 Bohinjsko jezero
iziboats@gmail.com
LD Turizem
Mencingerjeva 10
4264 Bohinjska Bistrica
https://ld-turizem.si/
Sport4fun
Ribčev Laz 78
4265 Bohinjsko jezero
https://www.sport4fun.si/en/
Blog